Mit 15 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen.

 


Auf die Sitzungsvorlage 606/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage. Im Gleichschritt mit den kommunalen Empfehlungen der Vertreter des Gemeindetages, des Städtetages und der Kirchen in Baden-Württemberg wird die Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um rund 1,9 Prozent vorgeschlagen.

 

Gemeinderat Klenk spricht sich für die Erhöhung der Beiträge aus. Die schönen Kindergärten und die guten Öffnungszeiten müssen finanziert werden und sollten diese wert sein.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart weist darauf hin, dass die SPD in Baden-Württemberg der Auffassung ist, dass die Kindergartengebühren abgeschafft werden sollten. Ein politischer Prozess ist im Gange. Für Berglen würde sie aber aktuell keinen Antrag auf Abschaffung der Beiträge stellen wollen, dennoch ist sie der Meinung, dass in dieser Corona bedingten Zeit wenigstens der Status Quo erhalten bleiben sollte. Als kinder- und familienfreundliche Gemeinde sollte ein Signal gesetzt werden. Von einer Erhöhung der Elternbeiträge sollte in diesem Jahr abgesehen werden, da die Familien schon über Gebühr belastet sind. Sie appelliert an die Verwaltung, in Corona-Zeiten eine Ausnahme zu machen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde in Corona-Zeiten sehr unbürokratisch von der Erhebung der Beiträge abgesehen hat und dies noch auf die Kernzeit-Betreuung, den Waldkindergarten und die Bläserklasse ausgeweitet hat.