Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den geplanten Baumaßnahmen und beschließt die Umsetzung im Jahr 2021.

2.         Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

3.         Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Maßnahmen beauftragt, sobald über den Förderantrag entschieden ist.

4.         Der Vorsitzende wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann zu schließen.

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Wasserrechtsverfahren durchzuführen.

6.         Im Haushalt 2021 werden die Kosten für das Projekt berücksichtigt.

 


Auf die Sitzungsvorlage 610/2020 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Herr Rebmann vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann stellt nachfolgend die Planung für den Umbau des RÜB Spechtshof vor.

 

Für Gemeinderat Klenk kommt dieses Thema relativ ungeplant. Er möchte wissen, aus welchen Gründen ein Umbau jetzt notwendig ist.

 

Ingenieur Rebmann weist darauf hin, dass die Gemeinde Berglen grds. seit 2009 in der Pflicht ist, das RÜB umzubauen. Es bestehen hier aber läängere Übergangsfristen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein ergänzt, dass Hintergrund für diese Maßnahme der ist, dass die Qualität des Wassers infolge der europaweit geltenden Wasserrahmenrichtlinien verbessert werden muss. Die Gemeinde ist bislang mit dem Landkreis so verblieben, dass RÜBs an anderen Stellen ertüchtigt werden. Kleinere untergeordnete Becken müssen noch nachgerüstet werden.

 

Gemeinderätin Rommel hat den Eindruck, dass die Maßnahme am RÜB Spechtshof jetzt umfangreicher gestaltet wird, als dies ohne die künftige Ansiedlung des Bauhofs nötig gewesen wäre. Sie bittet darum, kostenmäßig genau zu beziffern, was unbedingt notwendig ist.

 

Daraufhin erläutert Ingenieur Rebmann die Kosten gemäß der Kostenberechnung 2020 und teilt dies in zuwendungsfähige und nicht zuwendungsfähige Ausgaben auf.

 

Bauamtsleiter Rabenstein pflichtet bei, dass Maßnahmen im Vorgriff vorgenommen werden. Das Hauptaugenmerk für den Umbau ist dabei aber die geplante Gewerbegebietserweiterung. Diese soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Auf Rückfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart erläutert Ingenieur Rebmann, dass die neue Messtechnik bei den RÜBs in Oppelsbohm, Rettersburg und Erlenhof eingebaut wurde. Kleinere untergeordnete Becken müssen noch nachgerüstet werden.