Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.     Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer werden für einen Zeitraum von drei Monaten ab Antragstellung ohne Ansatz von Stundungszinsen gewährt.

 

2.     Dem Bürgermeister werden im Zusammenhang mit der Stundung von Gewerbesteuerforderungen bis auf weiteres ohne Betragsbeschränkungen die Zuständigkeiten über die Wertgrenze gem. § 11 Absatz 2 Ziffer 2.6.2 der Hauptsatzung hinaus übertragen.

 

3.     Dem Bürgermeister werden im Zusammenhang mit dem Erlass von Nebenforderungen aufgrund Gewerbesteuerforderungen bis auf weiteres die Zuständigkeiten über die Wertgrenze gem. § 11 Absatz 2 Ziffer 2.7 der Hauptsatzung hinaus bis zu einem Betrag von 25.000 € im Einzelfall übertragen.

 

4.     Die Regelungen in Ziffern 1, 2. und 3. gelten für Fälligkeiten ab dem 15.02.2020 und sind bis 31.12.2020 befristet.

 

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Haller ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 


Auf die Sitzungsvorlage 611/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.