Der Gemeinderat fasst den
einstimmigen Beschluss:
1.
Der Entwurf der 10. Änderung des am
29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015
des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird
festgestellt.
2.
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen
aufgenommen:
- Wohnbaufläche "Adelsbach
II" (Planung) in Winnenden (1,29 ha)
- Wohnbaufläche "Bildstraße
II" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)
- Gemischte Baufläche "Untere
Schray" (Planung) in Winnenden (5,2 ha)
Aus
dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird die gewerbliche Baufläche "Untere
Schray-Seizlesbrunnen" (1,7 ha) herausgenommen und als Teilfläche der
gemischten Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden
dargestellt.
Aus
dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
- Fläche für die Landwirtschaft
"Erweiterung Bildstraße" (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler
(0,05 ha)
- Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)
- Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) in Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)
- Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha)
3. Maßgebend
ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt
Winnenden gefertigten Lageplan vom 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4. Die Begründung vom 18.05.2020 wird festgestellt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungvorlage 617/2020 liegt vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.