Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.       Der Entwurf der 10. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.

 

2.       In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

-  Wohnbaufläche "Adelsbach II" (Planung) in Winnenden (1,29 ha)

-  Wohnbaufläche "Bildstraße II" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)

-  Gemischte Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden (5,2 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die gewerbliche Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen" (1,7 ha) herausgenommen und als Teilfläche der gemischten Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden dargestellt.

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:

-  Fläche für die Landwirtschaft "Erweiterung Bildstraße" (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)

-  Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)

-  Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)

-  Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha)

 

3.       Maßgebend ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lageplan vom 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.       Die Begründung vom 18.05.2020 wird festgestellt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungvorlage 617/2020 liegt vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.