Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 


Der Vorsitzende informiert, dass der geänderte Mehrwertsteuersatz auch Auswirkungen auf die Wasserversorung bzw. das Wasserwerk hat. Nach der aktuellen Rechtslage ist der günstigere Mehrwertsteuersatz für das ganze Jahr zugrunde zu legen. Des Weiteren weist er auf die verpflichtende Anwendung von § 2b des Umsatzsteuergesetzes hin, wonach sich die Übergangsfrist um zwei Jahre von 31.12.2020 auf 31.12.2022 verlängert hat.