Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst als Empfehlung an den Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

 

1.    Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs- und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts 2019), genehmigt.

 

2.    Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 595.104,29 € wird zugestimmt.

 

3.    Die Jahresrechnung 2019 wird gem. § 95 Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:

 

4. Die Vermögensrechnung 2019 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie folgt festgestellt:

 

 

 

 


Bürgermeister Maximilian Friedrich führt kurz in den Sachverhalt ein und dankt der Kämmerei für die gute Vorarbeit. Der Vorsitzende verweist auf das durchaus erfreuliche Rechnungsergebnis des Jahres 2019. Angesichts der kommenden, sich stark eintrübenden Haushaltssituation in der Gemeinde, wie auch in allen anderen Kommunen, wird man über dieses jetzt geschaffene Polster froh sein.

 

Nachfolgend erläutert Kämmerer Schreiber die wichtigsten Eckdaten der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 anhand der Sitzungsvorlage VFA 34/2020 und dem beigefügten Rechenschaftsbericht und stellt den Sachverhalt ausführlich anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Gemeinderat Tottmann nimmt Bezug auf die wesentlich geringeren Ausgaben im Vermögenshaushalt und betont, dass ein Großteil der Minderausgaben aus der Auflösung der Haushaltsreste und der Verschiebung von Maßnahmen in spätere Jahre resultiert. Das Ergebnis wäre sonst lange nicht so gut.

In diesem Zusammenhang erkundigt er sich nach dem Stand der Verhandlungen bezüglich eines möglichen Anschlusses der Gemeinde Berglen an die Kläranlage des Zweckverbandes Abwasserklärwerk Buchenbachtal der Stadt Winnenden und der Gemeinde Leutenbach. Seines Wissens nach wären die Fördersätze bei einem Zusammenschluss höher als bei einer Sanierung der Kläranlage Berglen in Eigenregie.

 

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Gemeinde diesbezüglich im Gespräch mit den Kommunen Winnenden und Leutenbach ist. Für die Abwägung fehlen jedoch noch zwei Gutachten. Diese betreffen das Gebiet der Gemeinde Leutenbach (Berechnung des Kanalnetzes) sowie die Berechnung des Einkaufswertes in den Zweckverband. Hinsichtlich der Förderung von Sanierungsmaßnahmen pflichtet er Gemeinderat Tottmann bei, diese seien bei interkommunalen Zusammenschlüssen in der Regel höher, als für eine Sanierung in Eigenregie.