Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst als Empfehlung an den Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Wasserwerks Berglen für das Wirtschaftsjahr 2019 entsprechend der nachfolgenden Beschlussvorlage fest.

Feststellung Jahresabschluss Wasserwerk 20191

 

 

 

 


Auf die Sitzungsvorlage VFA 35/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Einleitend weist der Vorsitzende darauf hin, dass es erneut gelungen ist, einen kleinen Überschuss zu erzielen. Erfreulich ist, dass es gelungen ist, die externen Darlehen zu reduzieren. Außerdem konnte eine deutliche Reduzierung des Wasserverlusts erreicht werden. Die Gemeinde möchte perspektivisch wieder unter die 10%-Marke kommen. Mit Maßnahmen, wie beispielsweise der Sanierung der Infrastruktur in der Schneidersbergstraße bzw. der noch anstehenden Sanierung in Bretzenacker kann dies gelingen.

 

Kämmerer Schreiber erläutert die wichtigsten Eckdaten ausführlich anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Einzelne Verständnisfragen der Gemeinderäte werden vom Vorsitzenden und vom Kämmerer umgehend beantwortet.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Tottmann bezüglich der Darlehensaufnahme für die künftigen Investitionsvorhaben in der Wasserversorgung führt Kämmerer Schreiber aus, dass grundsätzlich versucht werden soll, die externen Kredite herunterzufahren und eine Finanzierung über Gemeindedarlehen zu gewähren, sofern dies trotz Investitionsmaßnahmen im Gemeindehaushalt möglich sein wird.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Berglen eine von fünf schuldenfreien Kommunen im Landkreis ist. Eine möglicherweise notwendig werdende Darlehensaufnahme sieht er deshalb nicht als kritisch an.

 

Hinsichtlich des von Gemeinderat Scherhaufer angesprochenen Wasserzinses teilt Kämmerer Schreiber mit, dass für die Gebührenkalkulation von der Kämmerei ein Kalkulationszeitraum von drei Jahren angestrebt wird. Die letzte Gebührenkalkulation betrifft die Jahre 2018 bis 2020. Angebote für den kommenden Zeitraum von 2021 bis 2023 wurden zwar bereits abgefragt, aber es muss intern noch beraten werden, ob eine neue Gebührenkalkulation angesichts der Corona-Situation überhaupt angegangen werden soll.