Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Mit acht Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen fasst der Bau- und Umweltausschuss folgenden Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 GB wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Tiefgarage mit Ausnahme der Terrassen erdüberdeckt und begrünt wird.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

3.         Der Bau- und Umweltausschuss bittet die Bauherren dringend, die Stellplatzsituation zu überprüfen und nach Möglichkeit weitere Stellplätze vorzusehen.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 174/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Einleitend weist der Vorsitzende auf die bei der Verwaltung am 21.09.2020 eingegangene Unterschriftenliste und das Schreiben der Eigentümer des Wohngebietes „Gassenäcker-Mörgele“ hin. Die Verwaltung hat mit E-Mail vom 22.09.2020 zu den angesprochenen Punkten ausführlich Stellung genommen. Der Schriftverkehr wird vom Vorsitzenden verlesen und liegt der Niederschrift bei.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 14.38 Uhr an der Sitzung teil.

 

Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das geplante Vorhaben ausführlich anhand der Planunterlagen. Er fügt an, dass der Bebauungsplan ein durchgehendes Baufenster für die beiden Baugrundstücke vorsieht. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wollte man möglichst wenige Regelungen, die die Bebaubarkeit der Grundstücke einschränken und den Bauherren die vom Gemeinderat gewünschte Flexibilität nehmen. Im gesamten Baugebiet sieht der Bebauungsplan drei Wohneinheiten je Gebäude vor.

 

Für den Vorsitzenden stellt sich die Frage, ob es Sinn macht, dass diese Regelung genau eingehalten wird, wenn auch bei einer weiteren Wohneinheit die Vorgaben des Bebauungsplans bzgl. der Höhe des Gebäudes beachtet werden. Auch die Stellplatzsatzung der Gemeinde ist eingehalten. Den Unmut der Eigentümer bezüglich der Sondersituation mit der Vermietung kann er durchaus verstehen. Andererseits ist es aus Sicht der Allgemeinheit sinnvoll, dass Mietwohnungsbau entsteht.

 

Gemeinderat Haller erkundigt sich, ob es möglich wäre, den Eigentümer zu bitten, das Gebäude so zu verschieben, damit mehr Parkraum vor dem Gebäude entstehen kann.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist auf die Einhaltung des Baufensters hin. Durch ein Verschieben der Gebäude wird es vermutlich auch Belichtungsprobleme für die Erdgeschosswohnungen geben.

 

Protokollnotiz: Gemeinderätin Zeller nimmt ab 14.55 Uhr an der Sitzung teil.

 

Die Bitte des Gemeinderats nach zusätzlichen Stellplätzen kann in den Beschlussantrag aufgenommen werden.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Frey bezüglich der Anlegung von öffentlichen Stellplätzen führt Bauamtsleiter Rabenstein aus, dass alle angrenzenden Landwirtschaftsflächen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen und somit dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen sind. Die Anlegung von Parkplätzen bedarf vor diesem Hintergrund der Zustimmung u.a. der Unteren Naturschutzbehörde sowie einer baurechtlichen Genehmigung. Ferner befinden sich die Flächen teilweise im Privateigentum.

 

Gemeinderat Scherhaufer kann das Unverständnis bezüglich der getroffenen Ausnahmeregelung durchaus nachvollziehen. Er  könne dennoch nicht erkennen, dass sich an der aktuellen Situation tatsächlich viel verändert. Auch die befürchtete Wertminderung der Gebäude sieht er nicht.

 

Der Vorsitzende betont nochmals, dass man hier lediglich von einer zusätzlichen Wohnung pro Gebäude spreche. Das Vorhaben könnte mit drei deutlich größeren Wohnungen genehmigt werden, die jedoch, wenn man den aktuellen Mietspiegel zugrunde legt, sicherlich nicht von jedem finanziert werden können. Flächenmäßig kleinere Wohnungen sind auch für andere Zielgruppen erschwinglicher.