Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für die Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 wie in Anlage 1 dargestellt.
Auf die Sitzungsvorlage 619/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Nachfolgend erläutert der stellvertretende Kämmerer Herr Kisa den Sachverhalt ausführlich.