Der Gemeinderat fasst einstimmig
folgende Beschlüsse:
1.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden, soweit sie in der Zuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Verwaltungs-
und Finanzausschusses fallen (siehe B 2 des beiliegenden Rechenschaftsberichts
2019), genehmigt.
2.
Der Zuführung zur allgemeinen Rücklage in
Höhe von 595.104,29 €
wird zugestimmt.
3.
Die Jahresrechnung 2019 wird gem. § 95
Gemeindeordnung wie folgt festgestellt:
4.
Die Vermögensrechnung 2019 (Geldvermögensrechnung nach § 43 GemHVO) wird wie
folgt festgestellt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 628/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorberatung und die einstimmige Beschlussempfehlung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 15.09.2020.