Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Da der Ganztagsbetrieb in den Kindertageseinrichtungen in der Zeit von 20. Oktober 2020 bis 23. Oktober 2020 nicht stattgefunden hat, soll auf die Erhebung der entsprechenden Gebühren in diesem Zeitraum verzichtet werden. Die Benutzungsgebühren für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungszeit werden entsprechend der Satzung bemessen. Gleiches gilt für die reduzierte Betreuung ab 26. Oktober 2020 


Auf die Sitzungsvorlage 641/2020 und die Tischvorlage wird verwiesen. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende erläutert nachfolgend den Sachverhalt. Nach heutigem Stand haben sich die Rahmenbedingungen wieder etwas verändert und die Situation stellt sich nicht ganz so dramatisch dar. Nachdem es jetzt möglich ist, über zwei feste konstante Gruppen hinweg gruppenübergreifend zu arbeiten, können die Kinder zumindest von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr betreut werden. Es betrifft lediglich vier Kinder, die keine Betreuung von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Anspruch nehmen können.

 

Für Gemeinderat Scherhaufer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man für nicht erbrachte Leistungen auch keine Gebühren erhebt. Er könnte sich vorstellen, die Verwaltung pauschal zu ermächtigen, nur Benutzungsgebühren für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuungszeit während Corona zu erheben. Erfreulich ist, dass im Ganztagesbetrieb nahezu die volle Leistung angeboten werden kann.

 

Der Vorsitzende rät von einer pauschalen Ermächtigung der Gemeindeverwaltung ab. Seiner Meinung nach sollte der Gemeinderat angepasst auf die jeweiligen Entscheidungen von Bund und Land reagieren.