Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.     Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer werden für einen Zeitraum von drei Monaten ab Antragstellung ohne Ansatz von Stundungszinsen gewährt.

2.     Dem Bürgermeister werden im Zusammenhang mit der Stundung von Gewerbesteuerforderungen bis auf weiteres ohne Betragsbeschränkungen die Zuständigkeiten über die Wertgrenze gem. § 11 Absatz 2 Ziffer 2.6.2 der Hauptsatzung hinaus übertragen.

3.     Dem Bürgermeister werden im Zusammenhang mit dem Erlass von Nebenforderungen aufgrund Gewerbesteuerforderungen bis auf weiteres die Zuständigkeiten über die Wertgrenze gem. § 11 Absatz 2 Ziffer 2.7 der Hauptsatzung hinaus bis zu einem Betrag von 25.000 € im Einzelfall übertragen.

4.     Die Regelungen in Ziffern 1., 2. und 3. gelten für Fälligkeiten ab dem 15.02.2020 und sind bis 30.06.2021 befristet.

 


Auf die Sitzungsvorlage 642/2020 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.