Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

1.            Die Gemeinde stimmt dem vorliegenden Entwurf der 7. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG einschließlich des Kosten- und Finanzierungsplanes zu.

 

2.            Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen über Linienführung und Ausbaustandard der im Entwurf der 7. Änderung des Plans nach § 41 FlurbG ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege.

 

3.            Die Gemeinde ist bereit, den freiwilligen Beitrag zur Senkung der Teilnehmerbeiträge um 200.000 € für die Feldlage zu erhöhen. Der Abruf erfolgt auf zwei Jahre verteilt. Im Haushalt 2021 sowie 2022 werden jeweils 100.000 € eingestellt.

 

4.    Im Haushalt 2021 werden zudem 140.000 € als Restzahlung für den beschlossenen Kostendeckel eingestellt.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 643/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt die leitende Ingenieurin Frau Kallning, Herrn Seiz und Herrn Krapf vom Amt für Vermessung und Flurneuordnung des LRA Rems-Murr-Kreis sowie die Herren Eisenmann und Strauß vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und erteilt nach einer kurzen Einführung in die Thematik das Wort an Frau Kallning. Anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert diese dem Gremium den Verfahrensablauf sowie die Grundsätze der Planung und stellt einzelne Maßahmen ausführlich vor. Sie geht in diesem Zusammenhang auf die Ortsgestaltungsmaßnahmen in Öschelbronn, die gelungenen Bodenverbesserungsmaßnahmen sowie den Bau eines Multifunktionsweges entlang der ausgebauten K 1915 näher ein. Anschließend erläutert sie die Kosten- und Finanzierungsplanung und stellt die Änderungen des Wege- und Gewässerplans vor.

 

Gemeinderat Haller will wissen, warum die Wege nicht bereits am Anfang des Verfahrens als beschädigt aufgenommen wurden.

 

Frau Kallning weist darauf hin, dass man bereits im Jahr 2015 die beschädigten Wege im Blick gehabt habe. Es war jedoch noch nicht abzusehen, welche Wege in welchem Umfang bei den Bauarbeiten zu Schaden kommen werden.

 

Bauamtsleiter Rabenstein ergänzt, dass bereits zu Beginn klar war, dass es neben den beschlossenen Bauabschnitten ein finales Baulos geben wird, in dem derartige Maßnahmen zusammengefasst werden.

 

Gemeinderat Hammer nimmt Bezug auf zwei Wege, die durch Unwetter beschädigt und in Mitleidenschaft gezogen wurden. Er verweist auf die Unfallgefahr durch den ausgeschwemmten Schotter südlich der Ortslage von Öschelbronn und dem Kreuzungsbereich an der K 1915 “Scharfes Eck” nördlich des Gasthauses Göckele. Der Mißstand wurde bis jetzt noch nicht behoben. Ein weiterer Punkt betrifft die fehlende Radwegebeschilderung in Öschelbronn. Gemeinderat Hammer schlägt vor, ein entsprechendes Hinweisschild am Backhaus anzubringen.

 

Frau Kallning weist hinsichtlich der Schäden am Weg an der K 1915 darauf hin, dass vom zuständigen Straßenbauamt des Landkreises ein Gutachter bezüglich der Standfestigkeit der dortigen Mauer hinzugezogen werden muss.

 

Bauamtsleiter Rabenstein ergänzt, dass der Bauhof die Mängel am Wirtschaftsweg im weiteren Verlauf des Veilchenwegs in Öschelbronn beseitigen wird.

 

Der Vorsitzende sagt zu, die fehlende Radwege-Beschilderung nachzuholen.

 

Frau Kallning geht abschließend auf die Finanzierung des letzten Bauabschnitts ein und bittet die Gemeinde ihren Anteil zur Reduzierung der Teilnehmerbeiträge zu leisten, da keine privaten Beiträge mehr eingezogen werden sollen. Alleine mit der Landesfinanzierung (83%) könnte das vierte Baulos nicht umgesetzt werden.