Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
- Die im Flurkartenausschnitt
gekennzeichnete Teilfläche des öffentlichen Feldwegs Flst. 116 auf
Gemarkung Reichenbach Flur Lehnenberg ist für den öffentlichen Verkehr
entbehrlich. Die Fläche wird deshalb gemäß § 7 Abs. 1 StrG eingezogen und
verliert die Eigenschaft eines öffentlichen Weges. Widerrufliche Sondernutzungen
entfallen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die
Vermessung in Auftrag zu geben.
Protokollnotiz: Gemeinderat Haller ist während der Abstimmung nicht anwesend.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 654/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.