Der Gemeinderat
fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Der
Entwurf für die 14. Änderung des am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen wird festgestellt.
2.
In
den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden die folgende neuen Darstellung aufgenommen:
·
Fläche
für den Gemeinbedarf „Kinderhaus Koppelesbach“ in Winnenden (0,9 ha)
·
Wohnbaufläche
„Burgeräcker“ in Winnenden (0,1 ha)
Aus dem am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende Darstellungen herausgenommen und als Wohnbaufläche „Burgeräcker“ in
Winnenden (Planung) dargestellt:
·
Fläche
für den Gemeinbedarf „Kindergarten Burgeräcker“ in Winnenden (0,1 ha)
3.
Maßgebend
ist der jeweilige vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte
Lageplan vom 28.09.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4.
Die
Begründung vom 28.09.2020 wird festgestellt.
Auf die Sitzungsvorlage 656/2020 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.