Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die während der
öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 18.05.2020 abgegebenen
Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser
Vorlage behandelt.
2. In den am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
folgende neuen Darstellung aufgenommen:
·
Gewerbliche Baufläche „Linsenhalde II“ in
Winnenden (2,23 ha)
Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan
2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der
Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als
Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:
·
Teilfläche der gewerblichen Baufläche „Obere
Hageläcker“ in Winnenden-Birkmannsweiler (1,59 ha)
3. Maßgebend sind die
vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lagepläne vom
18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4. Die Begründung vom 18.05.2020 wird festgestellt.
Auf die Sitzungsvorlage 657/2020 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.