Sitzung: 17.11.2020 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Befangen: 1
Vorlage: SV/658/2020
Nachfolgend fasst der
Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf
vom 18.05.2020 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen
in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt.
2. In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und
der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:
·
Wohnbaufläche
"Adelsbach II" (Planung) in Winnenden (1,29 ha)
·
Wohnbaufläche
"Bildstraße II" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)
·
Gemischte
Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden (5,2 ha)
Aus dem am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die
gewerbliche Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen" (1,7 ha)
herausgenommen und als Teilfläche der gemischten Baufläche "Untere
Schray" (Planung) in Winnenden dargestellt.
Aus dem am 29.05.2006
genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des
Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die
folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft
(Bestand) dargestellt:
·
Teilfläche
der Wohnbaufläche "Erweiterung Bildstraße" (Bestand) in
Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
·
Teilfläche
der Wohnbaufläche "Bürgäcker" (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler
(1,40 ha)
·
Wohnbaufläche
"Erweiterung Schütteläcker" (Bestand) in Winnenden-Breuningsweiler
(0,42 ha)
·
Teilfläche
der Wohnbaufläche "Hofäcker" (Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha)
3. Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt
Winnenden gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
4. Die Begründung vom 18.05.2020 / 28.09.2020 wird
festgestellt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 658/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Protokollnotiz: Gemeinderätin Rommel erklärt sich für befangen und nimmt weder ander Beratung noch an der Beschlussfassung teil.