Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Befangen: 1

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

1.            Die während der öffentlichen Auslegung zum FNP-Änderungsentwurf vom 18.05.2020 abgegebenen Stellungnahmen werden entsprechend den Ausführungen in Anlage 1 zu dieser Vorlage behandelt.

 

2.            In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

·      Wohnbaufläche "Adelsbach II" (Planung) in Winnenden (1,29 ha)

·      Wohnbaufläche "Bildstraße II" (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha)

·      Gemischte Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden (5,2 ha)

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die gewerbliche Baufläche "Untere Schray-Seizlesbrunnen" (1,7 ha) herausgenommen und als Teilfläche der gemischten Baufläche "Untere Schray" (Planung) in Winnenden dargestellt.

 

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt:

·         Teilfläche der Wohnbaufläche "Erweiterung Bildstraße" (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)

·         Teilfläche der Wohnbaufläche "Bürgäcker" (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha)

·         Wohnbaufläche "Erweiterung Schütteläcker" (Bestand) in Winnenden-Breuningsweiler (0,42 ha)

·         Teilfläche der Wohnbaufläche "Hofäcker" (Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha)

 

3.            Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.

 

4.            Die Begründung vom 18.05.2020 / 28.09.2020 wird festgestellt.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 658/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Protokollnotiz: Gemeinderätin Rommel erklärt sich für befangen und nimmt weder ander Beratung noch an der Beschlussfassung teil.