Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
als Ausgleich für die in Anspruch genommene nicht überbaubare Fläche drei
einheimische Sträucher auf dem Grundstück gepflanzt werden, die
Stellplatzfläche mit wasserdurchlässigem Belag befestigt und das anfallende
Niederschlagswasser auf dem Grundstück beseitigt wird.
2. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 177/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 19.06 Uhr an der Sitzung teil.