Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
- Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB wird mit
der Maßgabe erteilt, dass öffentliche Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB
nicht beeinträchtigt sind.
Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tageosrdnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 178/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.