Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
- Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §
36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 BauGB wird erteilt.
- Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch
als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 179/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das Bauvorhaben.