Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
- Das gemeindliche Einvernehmen zu
dieser Bauvoranfrage wird gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB
mit der Maßgabe erteilt, dass die Verkehrs- und infrastrukturelle
Erschließung gesichert ist.
- Sollte das Vorhaben zukünftig
umgesetzt werden, ist eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung
vorzusehen.
- Es wird angeregt, das Garagenflachdach
extensiv zu begrünen.
Auf die Sitzungsvorlage 180/2020 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein führt einleitend aus, dass diese Baulücke seit Jahren aufgrund einer fehlenden Erschließung nicht geschlossen werden konnte. Durch einen Eigentümerwechsel könnte jetzt die Zufahrt über das südlich gelegene Grundstück Rosenstraße 5, Flst. Nr. 68/2 gelingen und das Grundstück endlich bebaut werden. Anschließend geht er auf das geplante Bauvorhaben und die Bauvoranfrage näher ein.