Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag gemäß § 36 BauGB in
Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB wird erteilt.
Auf die Sitzungsvorlage 181/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.