Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Befreiungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird erteilt.
2. Die Gemeinde Berglen stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Auf die Sitzungsvorlage 183/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.