Der Bau- und
Umweltausschuss fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:
- Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1
BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass
- das Vorhaben privilegiert ist,
- die Ausgleichsmaßnahmen entsprecehnd den
Vorgaben der Flurbereinigungsbehörde vom Weg Flst. Nr. 739 sowie vom Weg auf
Flst. Nr. 836 abgerückt werden und
- die Anschüttungen / Abgrabungen ebenfalls
nicht in diesem Bereich erfolgen,
- die herausragenden Wände der Fahrsilos mit
Sträuchern begrünt werden.
- Die
Gemeinde stimmt der Übernahme einer Baulast für die Zufahrt zu den
Baugrundstücken zu.
- Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke
zu.
Auf die Sitzungsvorlage 185/2020 und die Tischvorlage wird verwiesen. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert die geplanten Maßnahmen ausführlich anhand der Planunterlagen. Er weist darauf hin, das seine abschließende Beurteilung des Landwirtschaftsamtes hinsichtlich der Privilegierung noch nicht vorliegt. Bezüglich der Entwässerung wird von der Verwaltung angeregt, die Versickerungsmulde an den in der Nähe verlaufenden Auwiesenbach anzuschließen.
Gemeinderat Hammer spricht den schlechten Zustand des Zufahrtsweges an und erkundigt sich, ob eine vorherige Sanierung des Wegs geplant ist oder ob sich dieser im Flurbereinigungsgebiet befindet.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert, dass nach Mitteilung der Flurbereinigungsbehörde Teile des parallel zum Bach verlaufenden Wegs modernisiert werden.