Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.       Das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage wird gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB erteilt.

2.       Sollte das Vorhaben zukünftig umgesetzt werden, ist eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vorzusehen sowie ein Nachweis über die Zufahrbarkeit der Stellplätze zu erbringen.

3.       Die Gemeinde stimmt der Bauvoranfrage auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen die Sitzungsvorlage 187/2020 und die Tischvorlage vor. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend geht Bauamtsleiter Rabenstein auf das Bauvorhaben und die Bauvoranfrage näher ein.

 

Gemeinderat Walter erkundigt sich, ob die Mauer im Eigentum der Gemeinde Berglen sei.

 

Bauamtsleiter Rabenstein führt hierzu aus, dass sich die Mauer auf Privatgrund befindet. Er geht daher davon aus, dass sie auch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergegangen ist. Es entzieht sich jedoch seiner Kenntnis, ob sie im Zuge des Straßenausbaus der L 1140 vom Land erstellt worden ist.