Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34
BauGB wird erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Anhand der Sitzungsvorlage 189/2020 , die Bestandteil des Protokolls ist, erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das geplante Vorhaben.