Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Landtagswahl am 14. März 2021 sowie bei der Bundestagswahl im September 2021 nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt.

 

  


Auf die Sitzungsvorlage 662/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Zu einer Anfrage von Gemeinderätin Bettina Rommel teilt Hauptamtsleiterin Sigloch mit, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die zum Großteil aus der Mitarbeiterschaft kommen, nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entschädigt werden sollen.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Beschäftigten keine zusätzliche Zeitgutschrift erhalten.