Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.                   Der Bürgersaal im Feuerwehrhaus Süd in Steinach wird interimsweise für eine zweigruppige Kindertageseinrichtung umgebaut. Um eine zeitnahe Nutzung der Räumlichkeiten zu ermöglichen, sollte umgehend die baurechtliche Genehmigung für die geplante Nutzungsänderung beantragt werden. Die Umbaumaßnahmen können im Anschluss sofort von der Verwaltung umgesetzt werden.

 

2.                   Die Verwaltung wird beauftragt, ein Baugesuch für eine neue zweigruppige Kindertageseinrichtung am Standort des ehemaligen Hausmeisterpavillons Leharstraße 35 in Oppelsbohm zu erstellen und dieses zur Genehmigung einzureichen. Die Ausführung des Gebäudes soll als Massiv-Holzständerbau erfolgen. Die Architekten- und Fachplanerleistungen (alle Leistungsphasen) können von der Verwaltung beauftragt werden.

 

Eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung des Kindergartenneubaus erfolgt durch den Gemeinderat und steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung im Gemeindehaushalt.

 

  1. Es sollen Überlegungen für eine Nachnutzung des geplanten Gebäudes in die Planung eingearbeitet werden, um zukünftig die erforderliche Flexibilität für eventuell andere Nutzungsformen zu erhalten. 

 


Auf die Sitzungsvorlage 664/2020, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt die beauftragte Architektin Frau Ursel Ackermann. Er verweist auf die intensive Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss und leitet in die Thematik ein. Es ist angestrebt, den interimsweisen Umbau des Bürgersaals im Feuerwehrhaus Süd in Steinach bis März / April 2021 fertigzustellen, damit weitere Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden können.

 

Gemeinderat Haller spricht das neue Bundesförderprogramm an, das für einen Neubau einen pauschalierten Förderbetrag in Höhe von 132.000 € pro Gruppe vorsieht und erkundigt sich, ob man Fördergelder auch für die Interimslösung im Feuerwehrhaus Süd beantragen kann.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann informiert, dass grundsätzlich auch bei Interimslösungen 70% der Baukosten gefördert werden können. Im vorliegenden Fall wären dies 35.000 €. Allerdings besteht eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren, daher wäre eine Antragstellung hier nicht zielführend.

 

Gemeinderat Simpfendörfer begrüßt die Einrichtung der zusätzlichen Gruppen. Er möchte wissen, ob hierfür auch ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist.

 

Hauptamtsleiterin Ehmann teilt hierzu mit, dass der Gemeinde zugute kommt, dass immer genügend Personal ausgebildet wurde und auf dieses jetzt zurückgegriffen werden kann. Die Personalgewinnung in Berglen funktioniert.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass die Personalzusage für die erste Gruppe vorhanden ist.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart fragt an, ob dann auch wirklich gewährleistet sei, dass sämtlicher Bedarf an Kindergartenplätzen gedeckt ist.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass nach der vorliegenden Hochrechnung aktuell davon auszugehen ist, dass man mit diesem Platzbedarf zu Rande kommt. Eine Änderung des Einschulungsstichtages oder eine Erhöhung der Geburtenzahlen in Corona-Zeiten könnten diese Zahlen allerdings ändern.