Der Gemeinderat fasst mit 15 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss

 

1.      Der Gemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH vom 06.11.2020 nebst Anlagen zur Kenntnis.

2.      Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

3.     a) Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der
Bündelausschreibungen Strom über die Gt-service GmbH auszuschreiben:

        100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell


b) Die Ausschreibung von Ökostrom soll erfolgen:

           Für alle Abnahmestellen des AG

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 667/2020 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert der Vorsitzende den Sachverhalt. Die Verwaltung schlägt vor, 100% Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote auszuschreiben.

 

Auf Anfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart erläutert Kämmerer Schreiber den Unterschied zwischen „ohne“ und „mit“ Neuanlagenquote.