Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Dem Teilerlass der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Berglen und der Entgelte für die Verlässliche Grundschule wird zugestimmt.  

 

Dem Waldkindergarten Berglen e. V. wird empfohlen, die beschlossenen Regelungen ebenfalls anzuwenden. Der entsprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen.

 


Auf die Sitzungsvorlage 668/2021 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert Hauptamtsleiterin Ehmann den Sachverhalt. Sie führt ergänzend aus, dass es sich hierbei um einen Teilerlass der Gebühren aufgrund von Schließungen durch Quarantäneanordnungen handelt. Nicht erfasst ist der Erlass von Gebühren aufgrund von landesweiten Anordnungen, wie während des ersten Lockdowns im Frühjahr in der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020 beraten. Diese Verhandlungen zwischen Land und Kommunen bzgl. der Erstattung der Betreuungsgebühren durch das Land sind noch nicht abgeschlossen.

 

Zu einer Nachfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart teilt sie mit, dass der teilweise Erlass der Kinderbetreuungsgebühren erst ab fünf Schließtagen im Kindergarten-/Schuljahr gilt. Zur Erstattung wird ein entsprechender Prozentsatz der satzungsmäßigen Monatsgebühr herangezogen. Zur Verwaltungsvereinfassung erfolgt der entsprechende Gebührenerlass aber erst nach vier Monaten.