Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34
BauGB wird erteilt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 190/2021 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt anhand der Planunterlagen.