Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird mit der Maßgabe erteilt, dass

-     die im Nordosten des Gebäudes geplante Terrasse ohne Überdachung ausgeführt wird und auch zukünftig eine Überdachung unterbleibt

-       ein dritter Stellplatz hergestellt wird

-     als Ausgleich für die in Anspruch genommene nicht überbaubare Grundstücksfläche ein einheimischer Laubbaum auf dem Grundstück gepflanzt wird.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

 

 


Auf die Sitzungsvorlage 192/2021 wird verwiesen. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Bauamtsleiter Rabenstein erläutert den Sachverhalt anhand der Planunterlagen ausführlich. Er betont, dass in der Stellungnahme an das Landratsamt der Hinweis aufgenommen werden sollte, dass auch zukünftig auf eine Terrassenüberdachung in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche verzichtet werden sollte.

 

Zu diesem Punkt fragt Gemeinderat Haller an, ob es überhaupt noch zeitgemäß sei, eine Terrasse nicht zu überdachen und ob es nicht möglich sei, zumindest ein Glasdach (keinen Wintergarten) zuzulassen.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass eine Terrassenüberdachung aktuell nicht Bestandteil des Bauantrags sei. Die Verwaltung kann sich diese zum jetzigen Zeitpunkt aus städtebaulicher Sicht nicht vorstellen, da es sich beim Gebäude um einen stattlichen Baukörper handelt, der sich darüberhinaus auf dem höchsten Punkt in Bretzenacker befindet, Sollte jedoch zukünftig ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung gestellt werden, hat der Bau- und Umweltausschuss im Einzelfall darüber zu entscheiden.