Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
- Für den Monat Januar 2021 werden die Gebühren für alle kommunalen
Kinderbetreuungsverhältnisse erlassen, sofern keine Betreuung
stattgefunden hat.
- Für den Monat Februar 2021 und alle weiteren Monate / Schließtage,
in denen aufgrund einer Entscheidung der Landesregierung pandemiebedingt
kein Regelbetrieb stattfindet, wird dem Erlass der Gebühren für die
Betreuung in Kinderbetreuungseinrichtungen zugestimmt, sofern das Land
mindestens 80% der Gebühren erstattet.
- Sofern eine Betreuung im Rahmen der Notbetreuung ode rim Rahmen des
reduzierten Regelbetriebs in Anspruch genommen wird, werden Gebühren
festgesetzt und entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme anteilig
berechnet.
- Die Regelungen gelten auch für den Waldkindergarten Berglen e.V.
Der entprechende finanzielle Abmangel wird von der Gemeinde ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht aufgefangen.
Auf die Sitzungsvorlage 676/2021 und die Tischvorlage wird verwiesen. Die Vorlagen sind Bestandteil des Protokolls.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und betont, dass die Gemeinde auch in angespannten, finanziell schwierigen Zeiten ein positives Signal aussenden möchte und großzügig einem Erlass der Gebühren für die Betreuung in Kinderbetreuungseinrichtungen zustimmt, sofern das Land mindestens 80% der Gebühren erstattet.
Protokollnotiz: Gemeinderat Tottmann nimmt ab 18.36 Uhr an der Sitzung teil.
Zur Nachfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart versichert er, dass die Angelegenheit erneut im Gemeinderat behandelt wird, wenn die 80%ige Erstattung durch das Land wider Erwarten nicht erfolgen sollte.