Der Vorsitzende informiert das Gremium über eine Unterschriftenaktion aus der Mitte der Bürgerschaft von Steinach. Beantragt wird eine möglichst zeitnahe Einrichtung eines bespielbaren und für Kinder schönen Spielplatzes auf dem ebenen Schotterparkplatz neben dem Feuerwehrhaus in Steinach.

 

Die Verwaltung hat hierzu eine PowerPoint-Präsentation erstellt. Der Vorsitzende informiert nachfolgend zum aktuellen Sachstand beim Spiel- und Freizeitgelände in Steinach. Er gibt einen Überblick über die drei Teilbereiche, den Stand des Genehmigungsverfahrens und die Prognose zur Ausführung. Er führt ergänzend aus, dass das Projekt im Rahmen des Förderprogramms Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ggf. förderfähig ist.

 

Auf die Sitzungsvorlage 693/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Gemeinderat Haller betont, dass der Gemeinderat durch die Beschlussfassung vom Mai 2020 gegenüber der Bürgerschaft im Wort steht. Gleichzeitig gilt es jedoch, die Finanzen der Gemeinde im Auge zu behalten. Er weist darauf hin, dass für den Interimskindergarten im Feuerwehrhaus ein Außengelände zur Verfügung gestellt werden muss. Hierfür müsste der angrenzende Spielplatz entsprechend aufgerüstet werden. Als Kompromiss könnte er sich eine Doppelnutzung durch den Kindergarten vormittags und durch die Öffentlichkeit nachmittags vorstelllen. Ggf. wäre eine Patenschaft durch Eltern denkbar, um die Bespielbarkeit des Spielplatzes nach der öffentlichen Nutzung wieder für die Kindergartenkinder zu gewähren.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung die vorgeschlagene Doppelnutzung ebenfalls als einen guten Kompromiss ansieht und daher im Vorfeld mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) Kontakt aufgenommen hat. Dieser hält eine Doppelnutzung für möglich. Kurzfristig sind am bestehenden Spielplatz Verbesserungen geplant.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart befürwortet diesen Kompromissvorschlag ebenfalls.

Sie betont, dass das Projekt auf jeden Fall zur Umsetzung kommt. Vom Gemeinderat müsste, sobald die konkrete Höhe der Förderung klar ist, entschieden werden, ob das Projekt aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen auch ohne diese Mittel umgesetzt werden soll. Der erste Teilbereich (Kinderspielplatz mit Boule-Spielfeld und vier Stellplätze am Feuerwehrgerätehaus) wird kommen. Über die Umsetzung der Teilbereiche 2 und 3 wird vom Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Zur Nachfrage von Gemeinderätin Vobornik teilt der Vorsitzende mit, dass der Spielplatz vom Kindergarten in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr genutzt wird. Anschließend wäre er öffentlich zugänglich.

 

Der Vorsitzende ist der Auffassung, dass die Genehmigung des Landratsamtes für das Spiel- und Sportgelände in Steinach abgewartet werden sollte. Die Diskussion über die Umsetzung und eventuelle Einsparpotentiale (Reduzierung des geplanten baulichen Umfangs) könnte dann nach der Sommerpause durchgeführt werden.

 

Zur Anfrage von Gemeinderat Scherhaufer teilt Bauamtsleiter Rabenstein mit, dass eine Förderung von 40% möglich wäre, wenn es sich um eine Aufwertung des Wohnumfelds handelt.

 

Auch Gemeinderat Scherhaufer befürwortet, nochmals eine Diskussion über den geplanten baulichen Umgang des Teilbereichs 1.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung. Von Seiten der Bürgerschaft erfolgt die Übergabe der Unterschriftenliste und eine Stellungnahme hinsichtlich der Notwendigkeit eines Spielplatzes in Steinach.

 

Frau Kölbel führt nachfolgend aus, dass Steinach zweitgrößter Teilort in Berglen ist und seit Jahren über keinen wirklich nutzbaren Spielplatz verfügt (schlechte Ausstattung und durch Lage am Hang schwierig zu nutzen). Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den bereits seit dem Jahr 2016 stattfindenden Schriftverkehr. Jahr für Jahr wurde versprochen, dass etwas geschieht und dann wieder verschoben. In Zeiten der Corona-Pandemie müssen vor allem Kinder große Einschränkungen hinnehmen. Durch einen schönen nutzbaren Spielplatz am Ort könnte den Kindern die Möglichkeit zum Ausgleich, zur Bewegung und zur Verbesserung der Lebenssituation gegeben werden. Der Verweis auf die Nutzung der Spielplätze in den Nachbarorten ist schwierig, da der selbständige Weg dorthin den Kindern nicht zugemutet werden kann. Auch für das Kinderhaus in Steinach wäre ein nutzbarer Spielplatz am Ort entlastend. Momentan laufen die Gruppen zu den Spielplätzen in den umliegenden Teilorten. Aus diesen Gründen wünschen die Unterzeichnenden eine Zusicherung zur Umsetzung des Spielplatzes.

 

Der Vorsitzende informiert über das sehr aufwändige Rechtsverfahren für einen derartigen Spielplatz. Die Gemeinde hat jedoch auf die Bearbeitungszeit bei der Genehmigungsbehörde keinen Einfluss. Von Seiten der Planer und der Gemeinde wurde dem Projekt oberste Priorität eingeräumt, um das Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Die Präsentation zeigt sehr deutlich, dass die Gemeinde an einer raschen Genehmigung interessiert ist. Vor diesem Hintergrund wurden deshalb auch nicht absehbare Nachforderungen umgehend bearbeitet und die gewünschten Unterlagen dem Landratsamt vorgelegt.

 

Gemeinderat Haller betont, dass über die Umsetzung des Spielgeländes nicht zu diskutieren ist. Alle Fraktionen sind sich hierüber einig, dass dies erfolgen wird. Es geht jetzt aber darum, eine schnelle pragmatische Lösung zu finden, die für alle kompromissfähig ist.

 

Der Vorsitzende verweist nochmals auf die Zustimmung des Kommunalverbands zuder angedachten gemischten Nutzung. Außerdem sichert er zu, dass die Baumaßnahme, sobald das Baurechtsverfahren abgeschlossen ist und Klarheit hinsichtlich der finanziellen Unterstützung durch das Land besteht, nochmals auf die Tagesordnung des Gemeinderats genommen wird.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Matthias Kölbel versichert der Vorsitzende nochmals, dass eine Doppelnutzung des Spielplatzes im Bestand ermöglicht wird.

 

Zur Anfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart teilt der Vorsitzende mit, dass die Zuschüsse immer projektbezogen sind, andere Gelder also nicht umgewidmet werden können.

 

Nachfolgend beendet der Vorsitzende die Sitzungsunterbrechung und tritt wieder in die öffentliche Sitzung des Gemeinderats ein.