Für Gemeinderat Kraus machen die Veröffentlichungen der Corona-Verordnungen im Amtsblatt oftmals keinen Sinn, da sie beim Erscheinen des Amtsblatt des Öfteren schon wieder überholt sind.

 

Der Vorsitzende gibt ihm Recht, oft sind die Änderungen schon wieder überholt. Dennoch muss die Veröffentlichung erfolgen, da eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vorgeschrieben ist.