Gemeinderat Klenk ist von einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Berglen auf die Einsatzentschädigung angesprochen worden. Der letzte Einsatz dauerte lange und hat sich bis in die Morgenstunden gezogen. Gibt es bei längeren Einsätzen die Möglichkeit einer Sondervergütung?

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde für die Einsatzentschädigung auf die Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg zurückgreift, die dies nicht vorsieht. Solche größeren Einsätze sind in den letzten sechs Jahren nur zweimal vorgekommen. Er würde deshalb die Notwendigkeit einer Sondervergütung verneinen.

 

Feuerwehrkommandant Ronald Schmidt teilt hierzu mit, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Sondervergütung gibt. Im ehrenamtlichen Bereich sind hierfür keine Regelungen vorgesehen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies bisher auch noch nie Thema im Feuerwehr-Ausschuss war.

 

Gemeinderat Haller geht davon aus, dass es sich hier um eine Einzelmeinung handelt. Im Übrigen werde immer abgefragt, wer weiter beim Einsatz bleiben könne.

 

Gemeinderätin Aigner weist darauf hin, dass auch in den Großen Kreisstädten keine Sondervergütung gezahlt werde und empfiehlt, hier keine Änderung herbeizuführen.