Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der fortgeschriebenen Planung und stimmt dieser zu. Die Umsetzung des Projekts erfolgt im Jahr 2021. Die WC-Kerne werden allerdings erst im Jahr 2022 saniert.

2.         Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Luftreinigung über stabförmige Ionisierer (gemäß Beispiel aus Abbildung 5).

3.         Die Verwaltung wird ermächtigt, die beschränkten Ausschreibungen durchzuführen sowie Angebote für die freihändigen Vergaben einzuholen. Die Trockenbau- und Malerarbeiten werden an die Firma Ulrich & Schön GmbH aus Fellbach zu einem Preis von 76.225,45 € ohne optionale Zusatzleistungen vergeben. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, die Sanitärarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

4.         Der Vorsitzende wird ermächtigt, mit dem Ingenieurbüro Bachmann & Gedinia einen angepassten Honorarvertrag bis einschließlich Leistungsphase 9 zu schließen.

5.         Die für das Jahr 2022 benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalt 2022 unter dem Produkt 21100100-7871000 bereitzustellen.

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit die Erweiterung der bestehenden Photovoltailanlage auf der Sporthalle zu überprüfen und den Gemeinderat über die Ergebnisse zu informieren.

   


Auf die Sitzungsvorlage 682/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Bachmann vom Ingenieurbüro Bachmann & Gedinia und Herrn Rektor Ziegler von der Nachbarschaftsschule. Nach einer kurzen Einleitung in die Thematik übergibt er das Wort an Herrn Bachmann.

 

Dieser stellt die geplanten Sanierungsmaßnahmen vor und geht auf die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen ein, die seit dem ursprünglich angedachten Umfang der Sanierungsarbeiten noch hinzugekommen sind. Diese betreffen die Klimatisierung, die Netzwerkverkabelung und Digitalisierung sowie die Luftreinigung. Auch auf die Sanierung der WC-Anlage wird ein weiteres Augenmerk gelegt, aus terminlichen Gründen kann eine Umsetzung dieser Arbeiten jedoch erst im Sommer 2022 erfolgen. Nachfolgend stellt Herr Bachmann den zeitlichen Ablauf vor. Abschließend geht er auf die Thematik der Luftreiniger ein und stellt die kleinen Ionisationsgeräte gem. Abb. 5 vor, erklärt deren Funktionsweise und die Vorteile gegenüber anderen Luftreinigungsgeräten. Mit diesen Geräten ist die Einhaltung der VDI-Richtlinien gewährleistet.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie bestimmte Wertgrenzen beim Vergaberecht geändert wurden. Bis Ende des Jahres wird durch die herabgesetzten Wertgrenzen für die Gemeinde kein aufwändiges Ausschreibungsverfahren notwendig.

 

Rektor Ziegler erläutert, dass Klimatisierung und Belüftung schon lange thematisiert wurden. Mit der Verwaltung wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten und Details erörtert. Dabei fühlte sich der Schulleiter sehr gut begleitet und immer gut informiert. Eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Luftreiniger hat die Geräuschentwicklung gespielt. Die favorisierten stabförmigen Ionisierer zeigen kaum Geräuschentwicklung, da sie ohne Ventilator funktionieren.

 

Herr Bachmann informiert, dass die Technik der Ionisierer bewährt ist und bereits beim SARS-Virus eingesetzt wurde. Der Hersteller (Fa. ProOxion) beruft sich auf Studien mit einem positiven Testergebnis, wobei nachweislich coronaartige Viren aus der Luft zerstört werden. Mittels Hochspannung werden negative Klein-Ionen erzeugt, diese lagern sich an Partikeln wie Staub, Bakterien und Viren an und verbinden sich mit weiteren Partikeln zu Clustern und fallen dann zu Boden.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart erkundigt sich, ob durch die Ionisierer Ozon an die Luft abgegeben wird.

 

Herr Bachmann teilt hierzu mit, dass die Grenzwerte für Ozon (VDI 6022) beim Test unterschritten wurden.

 

Zu einer weiteren Anfrage führt der Vorsitzende aus, dass beim Test in der Schule keine wahrnehmbaren Geräuschentwicklungen festgestellt wurden.

 

Zur Anzahl der Geräte teilt Herr Bachmann mit, dass pro Klassenzimmer sechs bis acht Ionisierer notwendig sind. Ein Gerät ist für 10 m² ausreichend. Die Schüleranzahl ist jedoch auch noch zu berücksichtigen.

 

Bezüglich des Stromverbrauchs und der Ansteuerung informiert Herr Bachmann mit, dass die Geräte dauerhaft laufen sollen.

 

Gemeinderat Hammer nimmt Bezug auf die Klimageräte, die in Corona-Zeiten so nicht betrieben werden können, sondern zusätzlich mit Spezialfiltern ausgerüstet werden müssen. Sämtliche normale Klimageräte seines Arbeitgebers wurden stillgelegt. Er fordert eine Überprüfung vor Inbetriebnahme der Geräte bzw. eine schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass der Betrieb gewährleistet werden kann.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass die Kombination von Klimatisierung und Ionisierung die beste Lösung darstellt. Durch den erzeugten Luftstrom können die Viren zerstört werden.

 

Herr Bachmann betont, dass es Nachweise über die Wirksamkeit der Ionisierer gibt, die der Gemeindeverwaltung auch schriftlich zugegangen sind.

 

Bauamtsleiter Rabenstein zitiert daraus und weist darauf hin, dass nach einer gewissen Zeit die Anzahl der Viren unterlalb der Nachweisgrenze lag.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass man sich vom Ergebnis her einig ist, dass eine Klimatisierung im Schulgebäude notwendig ist. Eine alltagstaugliche Lösung hierfür muss gefunden werden. Wichtig ist, dass es keine Geräuschentwicklungen gibt. Mit der Klimatisierung kann den Problemen im Alltag entgegengewirkt werden.

 

Gemeinderat Haller erkundigt sich, weshalb Lüftungsanlagen in der Industrie momentan nicht mehr betrieben werden dürfen, in den Schulen jedoch zugelassen sind.

 

Herr Bachmann teilt hierzu mit, dass es in hohen Industriehallen sehr lange dauert, bis sich eine Ionisierung durchsetzen kann. In den geschlossenen Räumen der Schulen funktionieren die Geräte jedoch zuverlässig. Sie stahen aber nicht im Zusammenhang mit den Lüftungsanlagen.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart regt die Überprüfung der Erweiterung der bestehenden PV-Anlage an.

 

Bauamtsleiter Rabenstein weist darauf hin, dass das Thema auf jeden Fall angegangen werden soll. Das komplexe Thema und die Fördermöglichkeiten sollen jedoch separat zu gegebener Zeit im Gemeinderat behandelt werden.

 

Der Vorsitzende sagt zu, diesen Punkt als Ziffer 6 im Beschlussantrag aufzunehmen.