Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Für die Wahl des Bürgermeisters in Berglen wird als Wahltag der 4. Juli 2021 festgelegt. Eine notwendig werdende Neuwahl findet am 18. Juli 2021 statt.

  2. Die Ausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 23. April 2021 entsprechend der beigefügten Anlage II.

  3. Bewerbungen sind bis spätestens 10. Juni 2021, 18.00 Uhr, einzureichen. Weitere Bewerbungen im Falle einer Neuwahl sind bis spätestens 7. Juli 2021, 18.00 Uhr, einzureichen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 697/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, vor.

 

Hauptamtsleiterin Sigloch erläutert nachfolgend den Sachverhalt und stellt die Terminplanung zur Bürgermeisterwahl 2021 vor. Sie weist darauf hin, dass auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt stattfinden wird. Ausschlaggebend für die Bewerbungsfrist ist jedoch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger.

 

Gemeinderat Klenk befürwortet die vorgestellte Terminplanung.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart erkundigt sich, ob es unüblich sei, in der Stellenausschreibung für den Bürgermeister Qualifikationen zu fordern.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Amt des Bürgermeisters ein Amt sei, für das es keine spezifischen Zugangsvoraussetzungen gebe. Es sei aber sicher von Vorteil, wenn die/der Bewerber/in die eine oder andere Qualifikation mitbringe.