Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat entscheidet über den Antrag der Schützengilde Berglen-Ödernhardt / Winnenden e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Fremdarbeiten zur Beseitigung der Sicherheitsmängel der Schießstätte.

Dieser wird festgesetzt auf 50% der entstehenden Kosten, die mit 19.500,00 € gedeckelt sind.

  


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage702/2021 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Sachverhalt klar und die Maßnahmen in der Sache unstrittig sind. Entsprechende Gutachten und Kostenaufstellungen liegen dem Antrag der Schützengilde bei. In den Vereinsförderrichtlinien sind jedoch explizit keine Fördersätze festgelegt, sondern es bedarf einer Einzelfallentscheidung durch den Gemeinderat.

 

Gemeinderat Scherhaufer betont, dass die Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um das Vereinsleben weiterhin aufrechterhalten zu können. Daher würde er für einen Zuschuss in Höhe von 50% der entstehenden Kosten plädieren.

 

Gemeinderat Klenk schließt sich diesen Ausführungen an. Er weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit Sanierungs- und Notfallmaßnahmen von Vereinen mit 50 % bezuschusst wurden.

 

Gemeinderätin Aigner empfiehlt, den Kostenrahmen auf die geschätzten Kosten von 19.500,00 € zu deckeln.