Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

 


Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemeinde Berglen für Kinder in den Kindertageseinrichtungen sogenannte Lollitests zur Selbstanwendung zur Verfügung stellt. Durch eine regelmäßige Testung aller Personen in den Einrichtungen sollen die Kitas in Berglen auch bei steigenden Infektionszahlen geöffnet bleiben können. Termin für die erste Testung der Kinder ist Mittwoch, 21. April 2021.

Eine generelle Testpflicht für Kita-Kinder besteht derzeit nicht. Bislang ist auch der Besuch der Kindertageseinrichtung seitens der Kinder noch nicht zwingend an den Nachweis eines negativen Testergebnisses gekoppelt. Dennoch ist es das erklärte Ziel, die Testungen an Kindertageseinrichtungen möglichst flächendeckend und engmaschig einzuführen. Es werden hierzu zwei Testungen je Woche und Kind durchgeführt. Die Eltern werden über Zeitpunkt und Ablauf durch die Einrichtungen informiert. Das Personal in den Kitas soll vom Land mit zwei Selbsttests wöchentlich versorgt werden. Da sich die Lieferung verspätet, springt die Kommune ein und stellt den Beschäftigten Selbsttests zur Verfügung, die die Kommune in Eigenregie beschafft hat. Seit 19. April 2021 ist eine Testung von Schüler*innen verpflichtend für den Schulbesuch. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht getestet werden, haben ein Zutrittsverbot auf das Schulgelände und ein Teilnahmeverbot am Präsenz/Wechselunterricht sowie jeglicher Form der Betreuung. In der Nachbarschaftsschule gibt es aktuell zwei Testmöglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Testung im Testzentrum der Apotheke Berglen in Berglen-Steinach (Vereinsheim des SSV Steinach). Die Anmeldung erfolgt über die Datenschutzkonforme COSAN-App. Vorteil einer Testung im Testzentrum ist, dass die Testung von geschultem Fachpersonal durchgeführt wird, dadurch wird die Fehleranfälligkeit geringer. Die Testergebnisse sind anonymisiert und nur für die Eltern sichtbar. Die angebotenen Testzeiten sind speziell nur für die Nachbarschaftsschule. Die Eltern werden per E-Mail innerhalb von ca. 20 Minuten über das Ergebnis informiert. Der angehängte Bescheid wird der Schule vorgelegt. Der Testbescheid kann auch für Musikschulen, Vereine etc. verwendet werden. Liegt ein positives Ergebnis vor, wird dieses automatisch dem Gesundheitsamt gemeldet. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Eltern die Testung von zuhause aus durchführen. Die Eltern sind für eine ordnungsgemäße, sorgfältige und vertrauensvolle Durchführung verantwortlich und müssen dies dokumentieren. Das Testergebnis müssen sie der Schule umgehend schriftlich auf einem Formblatt zurückmelden, sonst besteht Betretungsverbot für die Schule. Natürlich unterliegt die Rückmeldung dem Datenschutz. Das Land stellt den Schülern und Schülerinnen sowie den Lehrkräften zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung. Da die ersten Testkits aber erst mit Schulbeginn am 19. April eingegangen sind, hat die Kommune auch hier vorab eigenbeschaffte Tests zur Verfügung gestellt und konnte somit den Start des Präsenzunterrichts sicherstellen.