Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass mit dem
Carport sowie der Einfriedigung ein Abstand von mindestens 0,5 m zum jeweiligen
Straßengrundstück eingehalten wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 193/2021 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt ausführlich anhand der Planunterlagen.