Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Bau- und Umweltausschuss fasst den einstimmigen Beschluss:

 

1.         Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass mit dem Carport sowie der Einfriedigung ein Abstand von mindestens 0,5 m zum jeweiligen Straßengrundstück eingehalten wird.

2.         Die Gemeinde stimmt dem Bauvorhaben auch als Angrenzerin an das Baugrundstück zu.

  


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 193/2021 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein den Sachverhalt ausführlich anhand der Planunterlagen.