Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit
§ 35 Abs. 1 BauGB wird unter den Maßgaben erteilt, dass
- das anfallende Niederschlagswasser über den
südlich des Flurstücks 809/2 verlaufenden Bach entsorgt wird,
- ein entsprechender Nutzungsvertrag über die
Sondernutzung der öffentlichen Straßen / Feldwege zwischen der Gemeinde Berglen
und dem Bauherrn abgeschlossen wird,
- vor Baubeginn ein Lageplan eingereicht
wird, auf welchem die Anfahrtswege in der Umgebung für den Bau des Wohnhauses
eingezeichnet sind. Ebenso ist vorab ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Bauherrn
und dem Bauamt durchzuführen, bei dem der Zustand der öffentlichen Zufahrtswege
dokumentiert wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.
3.
Es
wird darauf hingewiesen, dass auf dem Feldweg Brunnwiesen durch die Gemeinde
kein Winterdienst durchgeführt wird.
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 195/2021 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.
Anhand der Planunterlagen erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das geplante Vorhaben.