Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs.
1 BauGB wird unter der Maßgabe erteilt, dass das anfallende Niederschlagswasser
ordnungsgemäß über die vorgesehene Versickerungsfläche abgeleitet wird und
nicht auf die angrenzenden Verkehrsflächen gelangt.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.
Auf die Sitzungsvorlage 196/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.