Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

 

  1. Die Gemeinde führt am 23. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Sporthalle Oppelsbohm eine öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) um die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) durch.

 

  1. Die Kandidatenvorstellung wird bei einer Inzidenz von unter 150 als Hybridveranstaltung stattfinden, ansonsten nur als Livestream (Link auf der Homepage der Gemeinde Berglen). Die Aufzeichnung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar.

  2. Nach den aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen ist die Personenanzahl coronabedingt in der Sporthalle in Oppelsbohm auf 40 Personen zu begrenzen (pro Person wird ein Platzbedarf von 20 m² zugrunde gelegt, die Sporthalle umfasst 800 m², so dass die Besucherhöchstzahl auf 40 Personen (derzeit) festgeschrieben werden muss). Sollten im Juni 2021 hier andere Regelungen gelten, werden diese angewandt und danach die Höchstbesucherzahl ermittelt. Reservierte Plätze erhalten die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses (nicht deren Stellvertreter/innen), zwei Personen der Presse und zwei Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung.

 

  1. Das Anmeldeverfahren für Zuhörer/innen in der Sporthalle in Oppelsbohm erfolgt telefonisch und per E-Mail in einem festen Zeitraum. Sollte für die Veranstaltung mehr Anmeldungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze unter allen im genannten Zeitraum eingehenden Anmeldungen nach dem Losverfahren vergeben Es ist eine Anmeldung von maximal zwei Personen aus einem Haushalt gleichzeitig möglich.

 

  1. Jede/-r Bewerber/-in erhält eingangs zehn Minuten Redezeit.

 

  1. Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellungsrunde besteht für das Publikum die Möglichkeit, Fragen an den Bewerber (m/w/d) zu richten. Für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen können, besteht die Option, vorab schriftlich Fragen (Amtsblatt, Homepage, siehe Anlage) einzureichen. Den Bewerbern (m/w/d) werden die vorab eingegangenen Fragen abwechselnd mit Fragen der anwesenden Besucher gestellt. Die Fragezeit pro Fragesteller darf eine Minute nicht überschreiten, die Antwortzeit soll bei maximal zwei Minuten liegen. Die Auswahl der eingesendeten Fragen erfolgt während der Veranstaltung im Losverfahren. Zulässig ist eine Frage pro Fragensteller/in. Der Versammlungsleiter beendet die Fragerunde spätestens nach zehn Minuten.

 

  1. Die Reihenfolge der Redner (m/w/d) entspricht der Reihenfolge der Bewerber (m/w/d) bei der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerbungen.

 

  1. Aus Gründen der Gleichbehandlung halten sich die Kandidaten (m/w/d) während der Vorstellung der Mitbewerber (m/w/d) nicht im Versammlungsraum auf.

 

 

  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung als Zuhörer/in sowie das Einsenden schriftlicher Fragen ist nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Berglen, die nicht selbst Bewerber (m/w/d) sind, möglich.

 

  1. Die Vorstellungsveranstaltung wird ohne Bewirtung durchgeführt.

 

  1. Die Versammlungsleitung wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und zweiten stellv. Bürgermeister, Herrn Gemeinderat Armin Haller, wahrgenommen.

    


Auf die Sitzungsvorlage 709/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Hauptamtsleiterin Sigloch erläutert nachfolgend den Sachverhalt.

 

Gemeinderat Klenk erkundigt sich, warum man nicht von Anfang an nur auf ein reines online-Format setzt. Es ist ja nicht absehbar, was die Pandemie noch alles bringt.

 

Der Vorsitzende betont, dass die Kommunalpolitik vom direkten Gespräch und vom Austausch lebt. Bei den Gemeinderatssitzungen wäre auch ein online-Format rechtlich möglich gewesen, trotzdem hat man sich für Präsenzveranstaltungen entschieden.

 

Zu einer Anfrage von Gemeinderätin Höflich teilt der Vorsitzende mit, dass es aus Gründen der allgemeinen Gleichbehandlung sicher nicht möglich wäre, nur ältere Mitbürger zur Hybridveranstaltung in die Halle einzuladen.

 

Gemeinderat Haller ist der Auffassung, dass eine öffentliche Bewerbervorstellung auf jeden Fall durchgeführt werden sollte, sofern dies nach den geltenden Vorschriften möglich ist.