Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig:
1.
Das
gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs.
1 BauGB wird unter den Maßgaben erteilt, dass
- die Dacheindeckung der geplanten Bergehalle
in rotbrauner Farbe ausgeführt wird,
- ein entsprechender Nutzungsvertrag über die
Sondernutzung der öffentlichen Straßen / Feldwege zwischen der Gemeinde Berglen
und dem Bauherrn abgeschlossen wird und
- vor Baubeginn beim Ordnungsamt ein Lageplan
eingereicht wird, auf welchem der Anfahrtsweg in der Umgebung für den Bau des
Gebäudes eingezeichnet ist. Ebenso ist vorab ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit
dem Bauherrn und dem Bauamt durchzuführen, bei dem der Zustand der öffentlichen
Zufahrtswege dokumentiert wird.
2.
Die
Gemeinde stimmt dem Vorhaben auch als Angrenzerin an die Baugrundstücke zu.
Auf die Sitzungsvorlage 198/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.
Nachfolgend erläutert Bauamtsleiter Rabenstein das Bauvorhaben anhand der Planunterlagen eingehend.