Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Berglen am 04.11.2021 wurde gemäß § 30 KomWO i. V. m. § 47 KomWO geprüft. Wesentliche Mängel ergaben sich nicht. Einsprüche wurden nicht erhoben. Die Wahl ist gültig. Die Amtszeit des gewählten Bürgermeisters Holger Niederberger beträgt gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 GemO acht Jahre.

 

Herr Bürgermeister Niederberger wird von Herrn Armin Haller im Namen des Gemeinderates gemäß § 42 Absatz 6 GemO vereidigt und verpflichtet. Der zu leistende Diensteid und die Verpflichtung erfolgen durch Nachsprechen der Verpflichtungsformel:

 

„Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen,
 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
 die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen
 und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Berglen gewissenhaft zu wahren, ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern. So wahr mir Gott helfe.”

 

Das Schlusswort wird von Bürgermeister Holger Niederberger vorgetragen.