Die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Berglen am 04.11.2021 wurde gemäß § 30 KomWO i. V. m. § 47 KomWO geprüft. Wesentliche Mängel ergaben sich nicht. Einsprüche wurden nicht erhoben. Die Wahl ist gültig. Die Amtszeit des gewählten Bürgermeisters Holger Niederberger beträgt gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 GemO acht Jahre.
Herr Bürgermeister Niederberger wird von Herrn Armin Haller im Namen des Gemeinderates gemäß § 42 Absatz 6 GemO vereidigt und verpflichtet. Der zu leistende Diensteid und die Verpflichtung erfolgen durch Nachsprechen der Verpflichtungsformel:
„Ich schwöre, dass
ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen,
das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland,
die Landesverfassung und das Recht
achten und verteidigen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben
werde.
Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte
Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde
Berglen gewissenhaft zu wahren, ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und
Einwohner nach Kräften zu fördern. So wahr mir Gott helfe.”
Das Schlusswort wird von Bürgermeister Holger Niederberger vorgetragen.