Beschluss: einstimmig beschlossen

Nachfolgend fasst der Gemeinderat den einstimmigen Beschluss:

 

Der Neuerrichtung einer weiteren Urnenstelenanlage auf dem Friedhof Steinach (Gestaltungsvorschlag 1 – Standort 1) wird entsprechend dem Angebot der Firma Kronimus AG zugestimmt, wobei der Ausbau der Urnenstelen und die Erstellung einer Nachbestattungsgebeinskammer bedarfsgerecht erfolgen.

Die Verwaltung wird zur Vergabe der Arbeiten ermächtigt.

Die überplanmäßige Ausgabe i.H.v. max. 48.000,00 € wird genehmigt.

Der Bauhof der Gemeinde Berglen wird je nach beschlossener Variante beauftragt, die zusätzlich anfallenden Arbeiten, wie in der Vorlage dargestellt, auszuführen.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 734/2021 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der stellvertretende Kämmerer Kisa erläutert nachfolgend den Sachverhalt und

weist ergänzend darauf hin, dass im Jahr 2020 in der Gemeinde Berglen insgesamt 52 Bestattungen stattgefunden haben, davon 28 Urnenbestattungen, die auf Urnengräber und Stelengräber aufgeteilt waren. Um auf dem Friedhof Steinach auch weiterhin diese Bestattungsform anbieten zu können, ist die Neuerrichtung einer Urnenstelenanlage notwendig.

Nachfolgend stellt er die einzelnen Varianten und die verschiedenen Standorte ausführlich vor und beleuchtet die Vor- und Nachteile.

 

Protokollnotiz: Gemeinderat Friz nimmt ab 19.07 Uhr an der Sitzung teil.

 

Von der Kämmerei wird nach Aussagen von Herrn Kisa der in der Anlage 1 vorgestellte Gestaltungsvorschlag 1 am Standort 1 favorisiert. Die große Lösung bietet Platz für sieben Urnenstelen mit insgesamt 28 Bestattungskammern und zudem die Möglichkeit, zu gegebener Zeit eine Nachbestattungsgebeinskammer mit Nachbestattungspoller zu errichten. Außerdem kann die Urnenstelenanlage zu einem späteren Zeitpunkt um weitere 28 Kammern erweitert werden.

 

Gemeinderat Haller favorisiert diese Variante ebenfalls. Auch der Standort für die Urnenstelenanlage ist optimal.

 

Auch Gemeinderätin Aigner findet Standort 1 am ansprechensten.

 

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Höflich teilt Herr Kisa mit, dass es bisher noch keine Gebeinskammern auf den Friedhöfen in Berglen gibt. Die ersten Urnenbestattungen haben im Jahr 2008 stattgefunden. Die bestatteten Urnen in den Urnenstelen werden nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit (25 Jahre) hier dann endgülltig beigesetzt. Der Bau einer Nachbestattungsgebeinkammer wäre somit erst ab dem Jahr 2032 notwendig.

 

Gemeinderat Klenk weist darauf hin, dass er, auch aus Kostengründen, eigentlich den Gestaltungsvorschlag am Standort 2 (Anlage 3) favorisiert. Die Anzahl der Urnenkammern würde den seitherigen Bedarf der letzten Jahre decken. Einer Erweiterung könnte er dann zustimmen, wenn weiterer Bedarf bestünde. Für ihn stellt sich die Frage, ob alle Urnenstelen am Standort 1 sofort errichtet werden müssen und ob man den Nachbestattungspoller zum jetzigen Zeitpunkt schon benötigt.

 

Herr Kisa betont, dass es sich anbietet, zum jetzigen Zeitpunkt alle Tiefbauarbeiten (Fundamentarbeiten) auf dieser Fläche auszuführen. Er spricht sich für den Gesaltungsvorschlag Variante 1 am Standort 1 aus, sagt aber zu, dass die Errichtung der Urnenstelen sowie die des Nachbestattungspollers bedarfsgerecht erfolgen soll.

 

Gemeinderat Klenk ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

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