Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis.

 


Der Vorsitzende informiert das Gremium über einen von der Verwaltung vorbereiteten Förderantrag auf ERL-Mittel.

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat der Gemeinde mitgeteilt, dass die Bauabschnitte 1 und 2 des geplanten Spiel- und Freizeitgeländes in Steinach grundsätzlich im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) förderfähig sind (Baukosten 1. BA 333.100,00 €, Fördersatz bis zu 45% = 125.962,00 €, Eigenanteil der Gemeinde abzüglich Spenden ca. 204.000,00 €). Die Verwaltung hat daher einen entsprechenden Antrag für den 1. BA vorbereitet, den der Vorsitzende heute unterschrieben hat und der nun fristgerecht an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet wird. Eine Entscheidung, ob die Gemeinde in den Genuss einer Zuwendung des Landes kommt, dürfte bis Ende Februar / Anfang März 2022 vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch die beantragte Baugenehmigung für das Projekt durch das Landratsamt erteilt sein. Eine abschließende Beratung im Gemeinderat soll nach Vorliegen des Förderbescheids erfolgen.