Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Rudersberg und Berglen zur technischen Betriebsführung für die Wasserversorgung Berglen gemäß der Anlage abzuschließen.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt die Sitzungsvorlage 742/2021 vor. Die Vorlage ist Bestandteil des Protokolls.

 

Der Vorsitzende weist vorab darauf hin, dass es beim Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht um die Zusammenlegung der Wasserversorgung mit Rudersberg geht, wie in einem Zeitungsartikel der Winnender Zeitung veröffentlicht wurde. Vielmehr geht es um die technische Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Berglen durch die Gemeindewerke Rudersberg, also um die die Gestellung des Betriebspersonals.

 

Nachfolgend erläutert Kämmerer Schreiber den Sachverhalt ausführlich und verweist auf die vorausgegangenen Beratungen im Gremium und die Vorberatung im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 05.10.2021. Vorab wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landratsamt abgesprochen. Es wurden keine Bedenken geäußert. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat bedarf die örV abschließend der Genehmigung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Die Vereinbarung mit der Gemeinde Rudersberg wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, da eine langfristige, zielgerichtete Lösung angestrebt wird. Die Gemeinde Rudersberg wird das Betriebspersonal entsprechend aufstocken. Die Entgeltberechnung erfolgt anteilmäßig in Anlehnung an die Personalbedarfsberechnungen der beiden Gemeinden und beträgt für die Gemeinde Berglen 35%. Durch den deutlich höheren Stellenanteil beim öffentlich-rechtlichen Vertrag ist die Erhöhung des Entgeltes nach Auffassung der Verwaltung gerechtfertigt. In zwei Jahren sollen die jetzt festgestellten Personalanteile nochmals überprüft werden. Insbesondere im Bereich der Urlaubsvertretung, bei Krankenvertretungen und bei den Wochenenddiensten verspricht sich die Gemeinde Vorteile.

Kämmerer Schreiber weist darauf hin, dass Unterhaltungsmaßnahmen im Netz die jeweiligen Gemeinden selbst tragen. 

Abschließend stellt er fest, dass die Gemeinde Berglen mit der Gemeinde Rudersberg einen zuverlässigen Partner gefunden hat. Mit der vorliegenden Vereinbarung wurde eine sachgerechte, pragmatische, rechtssichere und damit beiden Seiten dienende Regelung erarbeitet. Sein Dank gilt dem konstruktiven Miteinander mit der Gemeinde Rudersberg.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein entsprechender Beschluss vom Gemeinderat in Rudersberg bereits gefasst wurde.

 

Für Gemeinderat Klenk gilt: “Was lange währt, wird endlich gut”. Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung erwartet er einen verbesserten Service.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart erkundigt sich nach der Regelung bzgl. des Anschluss- und Benutzungszwangs in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Kämmerer Schreiber führt aus, dass die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Berglen dem Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg entspricht und dies berücksichtigt.

 

Zur einer weiteren Nachfrage von Gemeinderätin Dr. Reichart teilt Kämmerer Schreiber mit, dass die Wasserversorgung Berglen bereits über das Prozessleitsystem verfügt, welches auch von Rudersberg eingesetzt wird. Es müssen nur noch die Messdaten vom bisherigen Betreiber auf das System von Rudersberg umgeleitet werden.