Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Nachfolgend wird über den weitestgehenden Antrag abgestimmt, die Dauer der Jagdpacht auf zwölf Jahre festzulegen.

 

Dieser Antrag wird bei vier Ja-Stimmen, zwölf Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

 

 

Mit 16 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wird der Antrag, die Dauer der Jagdpacht auf neun Jahre festzulegen, abgelehnt.

 

 

 

Mit 14 Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen fasst der Gemeinderat den Beschluss:

 

Die Dauer der Jagdpacht wird auf sechs Jahre festgelegt.

 

 

 

Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Ausschreibung der 6 Jagdbögen (gemeinschaftlicher Jagdbezirk mit Eigenjagden) der Gemeinde Berglen vornehmen.

 

  1. Die jährlichen Jagdpachtpreise von derzeit 19,00 € je ha Waldfläche und 1,50 € je ha Feldfläche werden nicht erhöht.

    


Auf die Sitzungsvorlage 743/2021, die Bestandteil des Protokolls ist, wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Luginsland vom Vermessungsbüro Luginsland aus Herrenberg und leitet in die Thematik ein. Nachfolgend stellt er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber und das Punktesystem vor, welches notwendig ist, um eine gerechte und transparente Auswahl treffen zu können. Der Vorschlag für die Bewerbermatrix wurde mit dem Ältestenrat abgestimmt. Durch diese öffentliche Ausschreibung soll auch neuen Pächtern die Chance auf eine Jagdpacht ermöglicht werden. 

 

Gemeinderat Haller erkundigt sich, welche Bewertungsgrundlage bei Punktegleichstand herangezogen wird.

 

Ordnungsamtsleiterin Boschatzke erklärt, dass der Gemeinderat als Verwaltung der Jagdgenossenschaft dann die Möglichkeit der freihändigen Vergabe hat. 

 

Für Gemeinderat Scherhaufer ist die Freihändigkeit ein zentraler Punkt. Es ist wichtig, dass der Gemeinderat letztendlich noch die Entscheidung treffen kann. Mit dem vorgeschlagenen Punktesystem ist er einig.

 

Gemeinderat Kraus ist die Ortsansässigkeit des Jagdpächters ein wichtiger Punkt. Bei Wildunfällen müssen oftmals schnelle Aktionen gestartet werden, längere Anfahrtswege behinderneine adhoc-Entscheidung.

 

Gemeinderat Haller gibt zu bedenken, dass die Jäger eine gewisse Infrastruktur aufbauen (Bau von Hochständen, Anschaffungen für die Vermarktung etc.) und dementsprechend Investitionen tätigen. Er hält die vorgeschlagene Mindestpachtzeit von sechs Jahren daher für zu gering. Eine Pachtzeit von neun oder sogar zwölf Jahren würde er eher befürworten. Allerdings wäre der Rhythmus der Jagdgenossenschaftsversammlungen bei einer Pachtzeit von neun Jahren ein anderer.

 

Gemeinderätin Dr. Reichart möchte wissen, wie dies in anderen Kommunen gehandhabt wird.

 

Herr Luginsland führt hierzu aus, dass die Problematik bei anderen Kommunen sehr unterschiedlich gelöst wird. Viele Gemeinden gehen mit der Mindestpachtzeit auf sechs Jahre herunter, um das Verfahren nicht zu sehr zu verwirren, da die Jagdgenossenschaftsversammlungen mit der Übertragung der Verwaltung auch alle sechs Jahre stattfinden. Die Jäger befürworten natürlich eher eine längere Pachtzeit. Wenn sich der Gemeinderat für eine längere Pachtzeit aussprechen würde und es zu Unstimmigkeiten bei den Jagdpächtern käme, bestünde jederzeit die Möglichkeit, eine außerordentliche Jagdgenossenschaftsversammlung einzuberufen. Für deren Beantragung sind 10% der Jagdgenossen notwendig, die aber auch mindestens 10% der Fläche besitzen müssen. 

 

Gemeinderätin Rommel erkundigt sich, ob der Beschluss nicht dahingehend ergänzt werden könnte, dass eine Option auf Verlängerung der Bestandspächter möglich ist. Wenn alles ordnungsgemäß läuft, wäre dann erneute Ausschreibung nicht mehr notwendig.

 

Bürgermeister Niederberger spricht sich dafür aus, jetzt über die Dauer der Pachtzeit zu entscheiden, egal ob sechs oder neun Jahre. Er möchte den vorgeschlagenen Passus ungern in den Beschluss mit aufnehmen.

 

Gemeinderat Walter weist darauf hin, dass die Jagdgenossenschaftsversammlung die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dieses Mal auf den Gemeinderat übertragen hat. Es könnte jedoch auch sein, dass ein Jagdvorstand aus der Jagdgenossenschaft ernannt wird und der Gemeinderat dann nicht mehr über die Neuverpachtung entscheiden kann.